Kooperationen

Stärken bündeln - Partnerschaften in der bAV

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein Experten-Markt, eine Dienstleistung die besondere Fachkenntnisse erfordert. Da nicht jeder alles wissen kann, pflegt Friends Provident International eine besondere Form von Partner-Service. 

Ein Experten-Team aus erfahrenen bAV-Spezialisten bei der fpb AG unterstützt die Makler mit einem umfassenden Know-how. Darüber hinaus besteht ein Netzwerk aus verschiedenen Kooperationspartnern, die als Service-Dienstleister bei Spezialthemen zur Verfügung stehen. 


Argus

ARGUS benefits experts aus Bonn ist ein Kompetenz-Center und Service-Dienstleister für die bAV. Das bedeutet: Für Versicherungsberater und Partner von Friends Provident werden regelmäßig gesetzliche  Neuerungen für den Vertriebsalltag aufbereitet. Darüber hinaus stellt das ARGUS-Netzwerk Kontakte zu erfahrenen bAV-Partnern her, die Makler dabei unterstützen, größere Versorgungen von bis zu mehreren hundert Mitarbeitern verarbeiten zu können.
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Bundes-Versorgungs-Werk

Das Bundes-Versorgungs-Werk der Wirtschaft und Selbständigen e.V. (BVW) ist ein seit 1975 in der betrieblichen Altersversorgung etabliertes Dienstleistungsunternehmen, mit dem Friends Provident International im Bereich der Unterstützungskassen-Versorgung kooperiert. Das BVW agiert als Verwaltungsplattform, über die das eingereichte Unterstützungskassengeschäft verarbeitet wird.
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Deutsche Unterstützungskasse

Ein weiterer Partner in der Unterstützungskassen-Versorgung ist die Deutsche Unterstützungskasse e.V. Sie ist eine versichererunabhängige, kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse mit Sitz in Hamburg. Als freie Unterstützungskasse bietet die Deutsche Unterstützungskasse unabhängig von Versicherungsgesellschaften eine Abwicklungsplattform für das Unterstützungskassengeschäft an.
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Kenston Pension

Durch die Kooperation mit der Kenston Pension GmbH, eine gerichtlich zugelassene  Rentenberatungskanzlei aus Köln, können Partner der fpb AG  alle rechtlichen Fragen der Unternehmen in Bezug auf die bAV verbindlich klären lassen und den Bereich der Rechtsberatung von der Ausgestaltung der Finanzierungsfragen und der Produktauswahl sauber trennen.
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